Der Standort weist eine räumliche Zweiteilung auf. Im Norden verfügt er über einen größeren Werkstattbereich
mit Hallen und Aufstellflächen für Fahrzeuge. Der südliche Kasernenbereich mit den vorhandenen historischen
Gebäuden wird überwiegend für Verwaltungs- und Wohnzwecke genutzt. Auf dem Gelände befinden sich des Weiteren
eine Kita, Sporthalle, Kantine und ein Tennisplatz, der nicht mehr genutzt wird. Grünflächen liegen hauptsächlich
in den Randbereichen. Die Umgebung ist überwiegend von Wohnnutzung geprägt.
Im Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld)
ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen. Der Flächennutzugsplan stellt Fläche für Gemeinbedarf
(ohne Zweckbestimmung) dar. Die Rochdale Barracks liegen im Geltungsbereich des seit 1968 rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. III/3/08.04, der für den Kasernenbereich Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kaserne festsetzt.
[ aus „Zwischenbericht zum Konversionsprozess“ der Stadt Bielefeld ]
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